Allgemeine Geschäftsbedingungen der Daylight Agency e.U. ("AGB")

  1. . Daylight Agency e.U.


    Unter dem Namen Daylight Agency e.U. bietet Julia Prochazka als Inhaberin eines im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmens (Daylight Agency e.U., FN 602825h) ("Daylight Agency") ein breites Leistungsspektrum als Werbeagentur an.


    Der jeweilige Leistungsumfang, der von Daylight Agency im Rahmen der Kooperation erbracht wird, wird in einem auf den Auftrag angepassten Vertrag individuell mit Auftraggeber/ der Auftraggeberin ("AG") ausgehandelt und vereinbart werden. Der Inhalt des mit dem AG abgeschlossenen Vertrages ergibt sich primär aus dem schriftlichen Vertrag samt Anlagen und diesen AGB. Sollten Regelungen im schriftlichen Vertrag samt Anlagen, in Widerspruch zu diesen AGB stehen, dann gehen die Regelungen in unserem schriftlichen Vertrag samt Anlagen vor, da dieser Vertrag individuell zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt wurde.


  2. . Geltung


    1. Die Leistungen und Angebote (Werbeagentur) sowie alle mit dem AG abgeschlossenen Verträge von Daylight Agency erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des AG sind nicht anzuwenden, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen Daylight Agency und dem AG. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.


    2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit und Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.


    3. Für Verträge mit Verbrauchern (iSd §§ 1 ff Konsumentenschutzgesetz) (im Folgenden "Verbrauchergeschäfte") gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen. Im Besonderen gelten für Verbrauchergeschäfte nicht jene Punkte, denen die Wendung "Für Unternehmer" vorangestellt ist und solche Bestimmungen, welche dezidiert auf die Anwendbarkeit lediglich im Unternehmergeschäft/ausgeschlossen bei Verbrauchergeschäften hinweisen.


  3. . Konzept- und Ideenschutz


    Hat der potentielle Kunde die Daylight Agency vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Daylight Agency dieser Einladung noch vor Abschluss eines finalen Vertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:


    1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Daylight Agency treten der potentielle Kunde und die Daylight Agency in ein Vertragsverhältnis ("Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.


    2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Daylight Agency bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl sie selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.


    3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Daylight Agency ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.


    4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel etc angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.


    5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Daylight Agency im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden finalen Vertrages wirtschaftlich zu verwerten, verwerten zu lassen, zu nutzen oder nutzen zu lassen.


    6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Daylight Agency Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Daylight Agency binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.


    7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Daylight Agency dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Daylight Agency dabei verdienstlich wurde.


    8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt 3.7. durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Daylight Agency ein.


  4. . Vertragsabschluss / Leistungserbringung


    1. Angebote (in mündlicher oder schriftlicher Form) von Daylight Agency sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich und mit einer maximalen Gültigkeit von 4 Wochen ab Ausstellung befristet. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten, sonstigen Dokumenten. Dieser Punkt 4.1. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.


    2. Die Erteilung eines Auftrags an Daylight Agency kann sowohl schriftlich (per E-Mail) als auch mündlich (persönlich, telefonisch) erfolgen. Daylight Agency übermittelt dem AG innerhalb angemessener Zeit nach Einlangen des Auftrags einen schriftlichen Vertrag (Auftragsbestätigung (Angebotsannahme)) oder informiert den AG über die Ablehnung des Auftrags. Durch die Annahme kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Daylight Agency und dem AG zustande, wodurch die wechselseitige Leistungspflicht ausgelöst wird. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Daylight Agency. Innerhalb des vom AG vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für Daylight Agency.


    3. Angebote und Kostenvoranschläge werden in Euro angegeben zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Angebote und Kostenvoranschläge basieren auf den jeweiligen zur Angebotslegung/Kostenvoranschlagerstellung vorherrschenden Preislage (Lohn- und Materialkosten). Preisänderungen behält sich Daylight Agency ausdrücklich vor. Besteht der AG auf einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so wird dieser von Daylight Agency separat in Rechnung gestellt. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Dieser Punkt 4.3. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.


    4. Liefer-/Leistungstermine und -fristen die von Daylight Agency genannt wurden, gelten als ungefähre Schätzungen und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Aus der Nichteinhaltung von unverbindlichen Liefer-/ Leistungsfristen und –terminen können keine Ansprüche gegen Daylight Agency hergeleitet werden.


    5. Von Daylight Agency bekanntgegebene Liefer-/Leistungstermine und -fristen sind vom AG nicht unbillig zu vereiteln. Sofern ein AG eine von Daylight Agency gehörig angeboten Leistung nicht zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort abnimmt, so gerät der AG in Schuldnerverzug, sodass auch die negativen Folgen der Gefahrtragung (zufälliger Untergang der angebotenen Ware/Leistung) auf den AG übergehen.


    6. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Daylight Agency bei einem als verbindlich vereinbarten Termin aus Gründen, die nicht der Sphäre von Daylight Agency zuzurechnen sind (unvorhersehbare Betriebsstörungen , Verspätung der Vorlieferanten, hoheitliche Maßnahmen) oder nicht von Daylight Agency zu vertreten sind, wie etwa höhere Gewalt, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse (Wetterkatastrophen oder Pandemien), dann ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer des Hindernisses und verlängern die Frist entsprechend.


    7. Fixgeschäft: Sofern Daylight Agency in Verzug gerät, (das heißt, dass die Erfüllung zu einer festbestimmten Zeit oder binnen einer festbestimmten Frist bei sonstigem Rücktritt bedungen wurde), so gilt der Vertrag ohne weiteres Zutun als aufgelöst, sofern der AG Daylight Agency nicht umgehend mitteilt, auf die Vertragserfüllung weiterhin zu bestehen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind jedenfalls ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Punkt 4.7 letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Bei Verbrauchergeschäften gilt folgendes: Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.


    8. Alle Leistungen von Daylight Agency, insbesondere alle mündlichen und schriftlichen Konzepte, sämtliche Planungsunterlagen, Vorentwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Kopien und elektronische Dateien, sind vom AG unaufgefordert zu überprüfen und binnen sieben Werktagen ab Eingang beim AG freizugeben. Bei Überschreitung dieser Frist gelten diese Unterlagen als vom AG genehmigt und abgenommen. Ebenso gelten Änderungen gegenüber dem Auftrag durch die Auftragsbestätigung seitens Daylight Agency als vom AG genehmigt, sofern dieser nicht binnen sieben Werktagen widerspricht. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der/die Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.


    9. Änderungen und Verbesserungen der vereinbarten Lieferung und Leistung, die auf neuen Erfahrungen und/oder neuen Ergebnissen basieren, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Kommt es zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung zu Änderungen der technischen Normen oder des Standes der Technik, ist Daylight Agency berechtigt die Leistung entsprechend der Änderung vorzunehmen. Daylight Agency steht es frei die Leistung wie vertraglich vereinbart (Stand der Technik im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) vorzunehmen.


    10. Der AG sichert zu, dass er Daylight Agency die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Dokumente und Unterlagen vollständig und zeitgerecht zur Verfügung stellt. Erst nach der Auftragserteilung an Daylight Agency bekanntgewordene Informationen, die für die Durchführung des Auftrags notwendig sind, wird der AG unverzüglich an Daylight Agency weiterleiten. Der AG trägt die Mehrkosten für Arbeiten/Mehraufwand die Daylight Agency dadurch entstehen, dass der AG unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, oder für Mehraufwand, der aufgrund von nachträglich geänderten Angaben entsteht. Diese Mehrleistungen werden dem AG gegenüber nach Stundensatz abgerechnet.


  5. . Subunternehmer


    1. Daylight Agency obliegt die Entscheidung nach freiem Ermessen, Leistungen selbst auszuführen, von Erfüllungsgehilfen ausführen zu lassen, oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Subunternehmer).


    2. Die Beauftragung von Subunternehmern erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen und auf Rechnung des AG. Daylight Agency verfügt über ein sachkundiges Partnernetzwerk und wird etwaige Subunternehmer sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.


    3. Besteht der AG bei der Umsetzung eines Projektes auf die Leistungserbringung durch einen spezifischen Drittunternehmer, so wird der AG selbst mit diesem Unternehmen einen Vertrag abschließen. Daylight Agency haftet für widrige Folgen aus einem solchen Vertrag zwischen dem AG und dem Dritten nicht und ist für dessen Leistungen schad- und klaglos zu halten.


  6. . Entgelt/Honorar


    1. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung steht Daylight Agency für ihre Leistungen ein Werklohn (Honorar) entsprechend ihrer jeweils gültigen Preislisten zu. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Daylight Agency für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.


    2. Konzeptionelle Leistungen (bspw Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen) sowie Materialkosten und sonstige Aufwendungen (bspw Barauslagen) ("sonstige Kosten"), die nicht vom Angebot umfasst sind, werden gesondert verrechnet. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder Besprechungsaufwand.


    3. Preisangaben werden in Euro ausgewiesen. Auf die Netto-Preisangaben wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe, derzeit 20%, soweit eine solche anwendbar ist, aufgeschlagen sowie zuzüglich allfälliger sonstiger Kosten. Ist keine österreichische USt anwendbar (etwa bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmer durch Daylight Agency oder bei Leistungserbringung an einen Unternehmer im EU-Raum), werden wir keine österreichische USt vorschreiben. Bei der Leistungserbringung an einen Unternehmer im EU-Raum mag dann aber Umsatzsteuer in einem anderen Land, etwa am Sitz des AG (oder eine vergleichbare andere lokale Steuer) zu entrichten sein. Es ist diesfalls Sache des AG, solche Steuer fristgerecht zu erklären und abzuführen.


    4. Auftragsänderungen auf Wunsch des AG gehen zu Lasten des AG. Auftragsänderungen werden von Daylight Agency gesondert in Rechnung gestellt. Im vereinbarten Honorar ist ein einmaliger Korrekturvorgang durch Daylight Agency bereits enthalten, der seitens Daylight Agency nach Präsentation des Marketingkonzeptes erfolgen kann. Der AG hat hierfür eine schriftliche Korrekturliste anzufertigen, die Grundlage für die Änderungen darstellt. Hierbei sind geringfügige Korrekturen gemeint. Sollten Änderungen vom AG gewünscht werden, die diesen Umfang übersteigen, dann werden diese Leistungen nach Zeitaufwand verrechnet, wobei Daylight Agency ein entsprechendes Offert/Kostenschätzung abgeben wird.


    5. Bei Folgeaufträgen ist Daylight Agency an die Einhaltung vorhergehender Preise nicht gebunden.


  7. . Zahlung/Verzugszinsen


    1. Wurde schriftlich kein ausdrücklich abweichendes Zahlungsziel vereinbart, so ist das Honorar ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig.


    2. Daylight Agency ist berechtigt, vor Beginn der Auftragsausführung von dem AG die Leistung einer Akontozahlung/eines Vorschusses zu fordern. Daylight Agency ist berechtigt (insbesondere bei Projekten mit höherem Auftragsvolumen oder bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken (insbesondere bei Aufträgen über EUR 10.000 oder Projekten, die sich über einen Zeitraum von zumindest zwei Monaten erstrecken)), ihre Ansprüche durch Vorlage von Teilrechnungen zu stellen. Teilrechnungen sowie die Schlusshonorarnote sind ab Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden.


    3. Für Entgeltzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden (Zahlungsverzug des AG), können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (4% p.a.) verrechnet werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäft gelten Verzugszinsen in der in § 456 1. und 2. Satz UGB festgelegten Höhe (9,2% über dem Basiszinssatz p.a).


    4. Alle Arbeiten von Daylight Agency (insbesondere lange Besprechungen), die für einen künftigen Auftrag erbracht werden (und kostenintensive Vorleistungen sind) und aus welchem Grund auch immer vom AG nicht zu einer Beauftragung führen oder nicht zur Ausführung erbracht werden, werden mangels einer anderen Vereinbarung auf Stundensatzbasis abgerechnet. Der pauschale Stundensatz beträgt EUR 125,-- netto.


    5. Allfällige von Daylight Agency individuell mit dem AG vereinbarte Skonti (etwa eingeräumte Rabatte und/oder Boni) können nur bei vollständiger und fristgerechter Zahlung in Abzug gebracht werden. Von Daylight Agency gewährte Skonti oder Rabatte setzten eine individuelle Einzelvereinbarung voraus, aus denen kein allgemeiner Rechtsanspruch für eine zukünftigen Auftrag der Daylight Agency vom AG abgeleitet werden kann.


    6. Daylight Agency ist berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld sowie der darauf anerlaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten (zB Mahnkosten, Betreibungskosten), Zinsen, Hauptforderung.


    7. Der AG ist zur Aufrechnung mit einer eigenen Forderung gegen Daylight Agency nicht berechtigt. Eine Aufrechnung durch den AG ist nur in Ausnahmefällen zulässig, nämlich wenn Daylight Agency zahlungsunfähig ist und die Forderung des AG in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht oder die Forderung vom Gericht rechtskräftig festgestellt oder Daylight Agency anerkannt wurde. Forderungen gegen Daylight Agency dürfen durch den AG ohne ausdrückliche Zustimmung von Daylight Agency nicht abgetreten werden. Dieser Punkt 5.7. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.


    8. Der AG kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.


  8. . Widerrufsbelehrung Verbraucher im Fernabsatz


    1. Verbraucher haben das Recht gemäß § 11 FAGG, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit Daylight Agency geschlossenen Vertrag zu widerrufen, sofern ein Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde. Ein Vertrag gilt mit einem Verbraucher als im Fernabsatz geschlossen, wenn er ausschließlich ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Unternehmer und Verbraucher im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird und wenn bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden (außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers geschlossener Vertrag).


    2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder dem allfällig späteren Tag, an dem Sie über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurden.


    3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Daylight Agency e.U., Julia Prochazka, Gratian-Marx-Straße 8/7-8, 1110 Wien, design@daylight-agency.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.


    4. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


    5. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


    6. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


    7. Sofern Dalight Agency – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des AG sowie einer Bestätigung des AG über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde ist das Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG ausgeschlossen.


    8. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück) An Daylight Agency e.U, Julia Prochazka, Gratian-Marx-Straße 8/7-8, 1110 Wien, design@daylight-agency.com. Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren (+) / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)


    9. -Bestellt am (*) / erhalten am (*) -Name des/der Verbraucher(s) -Anschrift des/der Verbraucher(s) -Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) -Datum (*) Unzutreffendes streichen


  9. . Mahn- und Inkassospesen


    Im Falle des Zahlungsverzuges hat der AG die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 20,- zuzüglich Porto pro erfolgte Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 10,- zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle Kosten und Spesen, die uns aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, insbesondere die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und tarifmäßigen außergerichtlichen Anwaltskosten, vom Schuldner/von der Schuldnerin zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.


  10. . Pflichten des AG


    1. Der AG ist verpflichtet, an der Auftragserfüllung soweit erforderlich mitzuwirken und Daylight Agency nach Kräften zu unterstützen.


    2. Der AG hat für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter hinsichtlich abgebildeter Gegenstände (bspw Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen, Logos) und die Einholung der Zustimmung zur Abbildung von Personen (bspw Modelle) zu sorgen. Daylight Agency gewährleistet die Zustimmung von Berechtigten (bspw Modellen), nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.


    3. Der AG verpflichtet sich, Daylight Agency vollständig gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, falls er aufgrund von Verstößen gegen Rechtsvorschriften oder des Verhaltens des AG zivil- oder strafrechtlich verfolgt oder belangt oder gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird (insbesondere hinsichtlich der Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung). Der AG verpflichtet sich Daylight Agency bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der AG stellt Daylight Agency hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.


  11. . Eigentumsvorbehalt


    1. Die von Daylight Agency gelieferte Ware (in physischer und digitaler Form) und Unterlagen (Pläne, Skizzen, Konzepte, Vorentwürfe etc) ("Vorbehaltsgegenstände") verbleiben im Eigentum von Daylight Agency bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars. Das Risiko betreffend die Vorbehaltsgegenstände, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung trägt der AG.


    2. Die rechtsgeschäftliche Verfügung (bspw Verpfändung oder Sicherheitsübereignung) betreffend der Vorbehaltsgegenstände ist dem AG untersagt.


    3. Gerät der AG mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist Daylight Agency berechtigt, Rückgabe der Vorbehaltsgegenstände bis zur vollständigen Befriedigung zu verlangen. Befristete Forderungen werden sofort fällig. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der AG.


    4. Bei Zurückforderung oder Zurücknahme der Vorbehaltsgegenstände durch Daylight Agency liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Daylight Agency ist berechtigt, zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes soweit für den AG zumutbar dessen Betriebsstätte zu betreten, dies nach angemessener Vorankündigung.


    5. Im Fall einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsgegenständen und Unterlagen (Pläne, Skizzen, Konzepte, Vorentwürfe etc) durch den AG, tritt der AG alle Ansprüche gegen den Dritten/Erwerber (insbesondere die Kaufpreisforderung) an Daylight Agency ab.


    6. Modifikationen, Abänderungen oder Bearbeitungen von Leistungen von Daylight Agency, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den AG oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Daylight Agency und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.


  12. . Annahmeverzug / Schuldnerverzug / Vertragsrücktritt


    1. Im Fall, dass die von Daylight Agency zu erbringende Leistung vom AG nicht zur bedungenen Zeit am bedungenen Ort angenommen oder die Leistungserbringung durch Daylight Agency verzögert oder verunmöglicht wird, dann gerät der AG in Annahmeverzug.


    2. Bei Annahmeverzug durch den AG ist Daylight Agency berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Vertragserfüllung zu verlangen.


    3. Daylight Agency ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der AG trotz schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung (14 Tage) fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag (Mitwirkungspflichten, Leistung der Anzahlung oder Teilzahlungen) verstößt. Der AG hat Daylight Agency den von ihm schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen.


    4. Ebenso ist Daylight Agency berechtigt den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn (i) Daylight Agency Bedenken hinsichtlich der Bonität eines AG hat und dieser auf Begehren von Daylight Agency weder eine Vorauszahlung/Akonto noch eine taugliche Sicherheit leistet oder (ii) über das Vermögen des AG ein Insolvenzverfahren eröffnet oder (iii) ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder (iv) wenn der AG seine Zahlungen einstellt.


    5. Bei Zahlungsverzug des AG ist Daylight Agency von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von vierzehn Tagen – vom Vertrag zurückzutreten.


    6. Tritt der AG– ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so hat Daylight Agency die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.


    7. Für den Fall des berechtigten Rücktrittes des AG steht Daylight Agency nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu. Allfällige Schadenersatzansprüche behält sich Daylight Agency vor.


    8. Der Rücktritt des AG ist schriftlich zu erklären.


  13. . TERMINSVERLUST


    1. Soweit der AG seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen (etwa bei Gewährung einer Ratenzahlungsvereinbarung) abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.


    2. Punkt 13.1. gilt bei Verbrauchergeschäften, soweit Daylight Agency seine Leistung vollständig erbracht hat und auch nur eine rückständige Teilleistung des AG mindestens sechs Wochen fällig ist und der AG unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminverlustes gemahnt wurde.


  14. . Social Media Marketing


    Daylight Agency weist den AG vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (zB Facebook, Instagram, etc im Folgenden kurz: "Anbieter") es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Daylight Agency nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Daylight Agency arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des AG zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der AG mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Daylight Agency beabsichtigt, den Auftrag des AG nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Daylight Agency aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.


  15. . Gewährleistung


    1. Gewährleistung für Unternehmer:


      1. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch des AG ist ein Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe der Leistungen bereits vorlag. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn Daylight Agency vom vertraglich Geschuldeten abweicht. Von Daylight Agency werden keine darüberhinausgehenden Garantieversprechen abgegeben. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Leistung von Daylight Agency, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des AG beruhen ebenso für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung hervorgerufen werden.


      2. Gewährleistungsansprüche für unwesentliche Mängel sind ausgeschlossen.


      3. Der AG ist nach Empfang der Lieferung oder Leistung dazu verpflichtet die Lieferung oder Leistung auf Mängel zu kontrollieren und unverzüglich, längstens innerhalb von 8 Werktagen, versteckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen ab Entdecken des Mangels, der Daylight Agency schriftlich anzuzeigen und zu rügen (§ 377 UGB). Erfolgt eine solche Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig, so verliert der AG Gewährleistungs-, Schadenersatz- sowie Irrtumsanfechtungsansprüche. Die Rüge ist ausreichend zu begründen und mit Beweisen zu belegen.


      4. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Übernahme des Werkes. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb dieser Frist bei sonstiger Präklusion gerichtlich geltend zu machen. Die Frist beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.


      5. Solange der AG mit der eigenen Leistung in Verzug ist, besteht kein Gewährleistungsanspruch.


      6. Den AG trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch Daylight Agency zu ermöglichen.


      7. Die Fälligkeit des Honoraranspruches wird durch einen allenfalls durch Daylight Agency zu vertretenden Mangel nicht hinausgeschoben. Der AG hat kein Zurückbehaltungs-, Minderungs- oder Aufrechnungsrecht.


      8. Das Regressrecht gemäß § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.


      9. Die Abtretung der Mängelansprüche des AG ist ausgeschlossen.


    2. Gewährleistung für Verbraucher:


      1. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch des AG ist ein Mangel, der im Zeitpunkt der Übergabe der Leistungen bereits vorlag. Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn Daylight Agency vom vertraglich Geschuldeten abweicht. Von Daylight Agency werden keine darüberhinausgehenden Garantieversprechen abgegeben. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Leistung von Daylight Agency, die auf unrichtigen oder ungenauen Anweisungen des AG beruhen ebenso für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Handhabung hervorgerufen werden.


      2. Hinsichtlich der übrigen Regelungen zur Gewährleistung für Verbraucher wird auf die gesetzlichen Bestimmungen (ABGB, VGG) verwiesen.


      3. Den AG trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch Daylight Agency zu ermöglichen.


      4. Die Abtretung der Mängelansprüche des AG ist ausgeschlossen.


  16. . Schadenersatz/Haftung


    1. Schadenersatz/Haftung gegenüber Unternehmern:


      1. Daylight Agency haftet– mit Ausnahme von Personenschäden - nur für den Ersatz von Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.


      2. Die Haftung für Sachschädigen, die von Daylight Agency grob fahrlässig verursacht wurden ist mit der Höhe des Auftragswertes begrenzt; maximal aber mit der Höhe der Haftpflichtdeckung als Obergrenze (sofern vorhanden), begrenzt.


      3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Daylight Agency nur bei Vorsatz


      4. Der AG haben zu beweisen, dass Daylight Agency ein Verschulden am Schadenseintritt trifft. Die gesetzliche Beweislastumkehr wird ausdrücklich abbedungen.

      5. Der Schadenersatzanspruch ist innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens innerhalb von drei Jahren ab Übernahme des Werks geltend zu machen. Alle außerhalb der oben genannten Frist geltend gemachten Schäden gelten als präkludiert.


      6. Daylight Agency haftet nicht für Umstände, die außerhalb ihrer Sphäre liegen.


      7. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang für Daylight Agency zuzuordnende Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen.


      8. Schadenersatz/Haftung gegenüber Verbrauchern:


      9. Daylight Agency haftet ausschließlich für von ihr verschuldete Schäden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (ABGB). Bei leicht fahrlässig verschuldeten Sachschäden ist die Haftung von Daylight Agency ausgeschlossen. Die gilt nicht für Schäden, die durch eine Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten eingetreten sind.


  17. . Urheberrecht /Kennzeichnung


    1. Alle Leistungen der Daylight Agency, einschließlich jener aus Präsentationen (zB Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Daylight Agency und können von Daylight Agency jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Mit dem Erwerb eines urheberrechtlich geschützten Werkes, unabhängig ob in Papierform oder digital, erwirbt der AG eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (bspw Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen). Der im Vertrag zwischen Daylight Agency und dem AG vereinbarte Nutzungsumfang ist maßgebend. Jedenfalls erwirbt der AG nur so viel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht.


    2. Die Nutzungsbewilligung gilt erst bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Agentur- und Werknutzungsentgelts und unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Herstellerbezeichnung/Namensnennung als erteilt. Nutzt der AG bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Daylight Agency, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.


    3. Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Daylight Agency, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den AG oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Daylight Agency und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Daylight Agency ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. Ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der AG keinen Rechtsanspruch darauf.


    4. Für die Nutzung von Leistungen der Daylight Agency, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Daylight Agency erforderlich. Dafür steht der Daylight Agency und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.


    5. Für die Nutzung von Leistungen der Daylight Agency oder von Werbemitteln, für die die Daylight Agency konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Daylight Agency notwendig.


    6. Der AG haftet der Daylight Agency für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.


    7. Die Daylight Agency ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Daylight Agency und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem AG dafür ein Entgeltanspruch zusteht.


    8. Die Daylight Agency ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des AG dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum AG bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


  18. . Datenschutz/Adressänderung


    Der AG erklärt sich durch die Auftragserteilung ausdrücklich damit einverstanden, dass Daylight Agency die von ihm bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Überweisungsdaten, Telefonnummer) sowie die mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden Daten (wie Bestelldatum, bestellte oder gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten) unter Beachtung der Bestimmungen zum Datenschutz für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters erklärt der/die AG sein jederzeit widerrufliches Einverständnis, dass ihm bis auf Widerruf elektronische Post zu Werbezwecken zugesendet wird. Näheres ist unter Datenschutzhinweise nachzulesen.


  19. . Abtretung von Rechten


    Der AG darf Rechte, aus dem mit Daylight Agency geschlossenen Vertrag weder an Dritte übertragen noch an Dritte verpfänden.


  20. . Rechtswahl, Gerichtsstand


    Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit der Verweisnormen des internationalen Privatrechts (IPRG, Rom I-VO) und des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von Daylight Agency in Wien sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Daylight Agency bleibt durch diese Gerichtsstandsvereinbarung weiterhin berechtigt, den/die AG an seinem/ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Punkt 20 vorletzter und letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Verbrauchern steht explizit der Verbrauchergerichtsstand zu.


  21. . Erfüllungsort


    Erfüllungsort ist der Sitz von Daylight Agency in Wien.


  22. . Adressänderungen


    Der AG ist verpflichtet, Daylight Agency Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.


  23. . Salvatorische Klausel / Allgemeines


    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit oder die Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesem Vertrag. Aus dem Umstand, dass Daylight Agency einzelne oder alle der ihr zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.Punkt 23.1 vorletzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften. Bei Verbrauchergeschäften gilt folgendes: Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.


    2. Allfällige vorhandene AGB des AG gelangen keinesfalls zur Anwendung und werden von Daylight Agency auch bei Kenntnis nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird. Ein gesonderter Widerspruch gegen die AGB des AG durch Daylight Agency ist nicht erforderlich.


    3. Daylight Agency kann jederzeit und ohne Nennung von Gründen die AGB ändern. Die Änderung der AGB erfolgt durch Zusendung eines E-Mail mit Hinweislink zu den geänderten AGB auf die von dem AG bekanntgegeben E-Mail-Adresse. Die Änderungen in den AGB werden farblich gekennzeichnet dargestellt, um dem/den AG einen Überblick über die Neuerung zu gewährleisten. Diese AGB gelten bis auf Widerruf in der jeweils letztgültigen Fassung.


    4. Der AG kann binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang des E-Mail, mit dem die Änderungen der AGB kundgemacht wurden, per E-Mail an design@daylight-agency.com widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, so gelten die Änderungen als angenommen.


    5. Daylight Agency klärt den AG jedenfalls mit dem E-Mail, mit dem die Änderungen der AGB kundgemacht werden, darüber auf, dass bei Nichterhebung eines Widerspruchs binnen einer Frist von einem Monat, die Änderungen vom AG als angenommen gelten.